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Pflegefortbildungspunkte des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes

In Österreich gilt eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Fortbildung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, welches dem österreichischen Gesundheitssystem eine qualitätsvolle und umfassende Pflegeversorgung sichert. Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, sowie Angehörige der Pflegeassistenzberufe sind dazu verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden, um bei der Ausübung ihres Berufes auf dem aktuellen Stand der fachlichen Entwicklungen zu sein, die erworbenen Kompetenzen zu bewahren und zu vertiefen.

Die ÖGKV PFP® (ÖGKV Pflegefortbildungspunkte) sind als Wortmarke anerkannt und im Markenregister eingetragen. Unsere Kurse von PflegeBits, auf denen ÖGKV PFP® ausgewiesen sind, sind demnach qualitätsgesichert und hinsichtlich ihrer Pflegerelevanz vom ÖGKV geprüft und als Fortbildungsstunden anrechenbar.

2 ÖGKV PFP® entsprechen 1 Stunde Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit unseren angebotenen Kursen bei PflegeBits

Für 1 Modul á 16 Stunden von PflegeBits werden daher 31 ÖGKV PFP® vergeben.

Pflegefortbildungspunkte bei „Registrierung beruflich Pflegender“ – Deutschland

In Deutschland ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung in der Pflege ausreichend, um den Beruf bis zum Ende der Laufbahn auszuüben. Ohne Verpflichtung, das Wissen durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand zu halten.

Mit der „Registrierung beruflich Pflegender“ besteht jedoch in Deutschland erstmals für alle professionell Pflegenden die Möglichkeit, sich bei einer unabhängigen Registrierungsstelle zentral erfassen zu lassen, um dies als Qualitätsprädikat für die berufliche Weiterentwicklung einsetzen zu können. Außerdem trägt man dazu bei, dass die Notwendigkeit einer nachweislichen Fachexpertise und Qualifikation auch vom Gesetzgeber künftig entsprechend anerkannt wird.

Mit der erfolgreichen Absolvierung unserer Kurse bei PflegeBits erhalten Sie Pflegefortbildungspunkte, welche bei „Registrierung beruflich Pflegender“ eingetragen werden können und so als Nachweis für die berufliche Fort- und Weiterbildung dienen.

Für 1 Modul á 16 Stunden von PflegeBits werden lt. Punktetabelle des RbP 12 Fortbildungspunkte vergeben.